Hausordnung

 Liebe Schülerinnen und Schüler,

damit in unserem Schulhaus, in dem so viele Menschen den halben Tag zusammenleben, Gefahren vermindert werden, Ordnung und Ruhe herrschen, wurde diese Hausordnung erstellt.

Vor dem Unterricht

Der Unterricht beginnt um 08:00 Uhr. Für ortsansässige Schüler ist das Schulhaus ab 07:45 Uhr geöffnet. Ab 07:45 Uhr können die Klassenzimmer aufgesucht werden. Spätestens um 07:55 Uhr befinden sich alle Schüler in den Klassenzimmern oder Fachräumen. Die Zeit bis zum Unterricht nützt ihr dazu euch auf den Unterricht vorzubereiten.

Beginnt der Unterricht später als 08:00 Uhr, darf das Schulhaus erst zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten werden, Fahrschüler sind davon ausgenommen.

In der Pause

Die Pause findet grundsätzlich im Pausehof statt, und zwar auf den euch mitgeteilten Flächen. Bei schlechter Witterung haltet ihr euch in der Aula auf, dies wird durch eine  Durchsage bekannt gegeben. Zu Beginn der Pause verlasst ihr den Unterrichtsraum zügig. Auf die Toilette geht ihr auf dem Weg in die Pause oder dem Rückweg.

Während der Pause dürft ihr ohne Erlaubnis das Schulgelände nicht verlassen.

Anweisungen von Schülern, die als Ordnungsdienst eingesetzt sind, müsst ihr befolgen.

Turnhalle

Die Turnhalle dürft ihr nur mit Turnschuhen betreten, die im Freien nicht getragen werden.

Turngruppen, die nach der Pause Sportunterricht haben, legen ihre Sporttaschen in die Aula.

Die Schüler treffen sich am Eingang.

Für Fahrschüler

In den Wartezeiten ist ein Verlassen des Schulgeländes ohne Erlaubnis nicht gestattet. Während der Wartezeiten haben wir eine Busaufsicht. Die Schüler können bei schlechtem Wetter in der Aula warten, kurz bevor ihr Bus oder Taxi kommt.

Allgemeine Hinweise

Wir wollen, dass unser Schulhaus in sauberem und gutem Zustand bleibt. Es ist selbstverständlich, dass ihr die Gebäude, die Einrichtungsgegenstände, sowie die Lehr- und Lernmittel pfleglich behandelt. Wer etwas mutwillig beschädigt ist zu Schadensersatz verpflichtet. Werft euren Abfall in dafür vorgesehene Behälter.

Bringt bitte keine Gegenstände mit, die den Unterrichtsablauf stören können. Gegenstände solcher Art können durch die Lehrkräfte sichergestellt werden.

Seit dem 1. August 2006 fordert das BayEUG in Art.56 (5), dass sowohl im Schulgebäude als auch auf dem Schulgelände Mobiltelefone und andere digitale Speichermedien (z.B. MP3-Player) ausgeschaltet sein müssen. Um jegliche Missverständnisse zu vermeiden, lasst bitte diese Geräte ausgeschaltet in euren Taschen, bzw. gebt sie am Morgen beim Lehrer ab.

Im Schulbereich wird euch das Kaugummikauen untersagt, ihr wollt sicher auch, dass unser Teppich geschont wird. Ebenfalls verboten ist das Rauchen auf dem Schulgelände und auf dem Schulweg.

Höfliches und rücksichtsvolles Verhalten

In der Schule wird euch nicht nur Wissen vermittelt, sondern ihr sollt auch zu mündigen Bürgern erzogen werden, der sich in die Gemeinschaft einfügen.

Grüßen, sich Verabschieden, Bitten und sich Bedanken erleichtern unser Zusammenleben. Unfälle können vermieden werden, wenn ihr aufeinander Rücksicht nehmt. Gutes Benehmen muss im täglichen Umgang miteinander erlernt und praktiziert werden. Für das Verhalten der Schüler außerhalb der Schule tragen die Erziehungsberechtigten gemäß den gesetzlichen Vorschriften die Verantwortung. Die Schule ist jedoch berechtigt auch das außerschulische Verhalten eines Schülers bei ihren Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zu berücksichtigen.

Liebe Besucher unserer Schule,

wir heißen sie in unserer Schule herzlich willkommen.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir auch von Ihnen erwarten, dass sie sich an die Hausordnung halten. Um einen reibungslosen Schulbetrieb zu gewährleisten, sollten Störungen, insbesondere in der Unterrichtszeit, grundsätzlich vermieden werden.

Gemäß Art. 14 (1) BaySchFG übt der Schulleiter das Hausrecht bei Bedarf aus.

Bei der Erstellung unserer Hausordnung haben Sachaufwandsträger und Schulforum mitgewirkt

Detaillierte Einzelregelungen werden in den Ausführungsbestimmungen zur Hausordnung und im Maßnahmenkatalog geregelt.

Allersberg, im Januar 2021