Elternbrief
www.msa.allersberg.de
Um den Umfang des Elternbriefs in einem angemessenen Rahmen zu halten, informieren wir Sie zusätzlich auf digitalem Wege über unsere Homepage. Bitte beachten Sie, dass nur noch die oben genannte Adresse aktiviert ist! Einige Beispiele, was Sie auf unserer Seite finden können:
· Übersicht der Lehrersprechstunden
· Angebote im Bereich der Arbeitsgemeinschaften aus unserem Ganztagsbereich
· Aktuelle Speisepläne für unsere Ganztagesschüler
· Formulare für Krankmeldungen und Unterrichtsbefreiungen
· Ausführliche Nutzungsbestimmungen von MS Teams
· Termine für Veranstaltungen, Projekte, Prüfungen, usw.
Zum 01. August 2023
haben wir einen größeren Wechsel in unserem Lehrerkollegium hinnehmen müssen. Nach
vielen schönen Jahren an der MSA durfte Frau Simon in die Freistellungsphase in
den Ruhestand wechseln. Wir sagen an
dieser Stelle nochmals vielen Dank für ihre angenehme und herzliche Art; eine
tolle Lehrerin, die bei Jung und Alt beliebt war.
Gleichzeitig sind
Frau Langenbuch sowie Herr Wagner in der Mobilen Reserve „gelandet“ und
versorgen bei Krankheitsfällen Klassen im gesamten Schulamtsbezirk
Roth/Schwabach.
Neben den Abgängen,
verbuchen wir tolle „Neuzugänge“. Frau Citak wird bei uns in Allersberg die
Ausbildung zur Mittelschullehrerin beginnen, fortführen und auch beenden.
Ebenso begrüßen dürfen wir Frau Shemoska, die nach ihrer Lehramtsprüfung in
Nürnberg 22/23 nun in Vollzeit bei uns aktiv sein kann. Freudiger Weise zurück
aus der Elternzeit sind die Kolleginnen Frau Kellner und Frau Roser, die vor
allem den Religionsunterricht im Haus abdecken werden.
Wir freuen uns über
die Verstärkungen und heißen alle recht herzlich willkommen! Wir wünschen ihnen
eine gute Zeit an der Mittelschule Allersberg und viel Erfolg bei ihrer Arbeit.
Neben den Klassenleitern und den Fachlehrkräften stehen Ihnen außerdem unser Beratungslehrer Herr Werner und unsere Schulpsychologin Frau Birgit Knaus zu Verfügung. Die beiden Kräfte arbeiten eng zusammen und können bei Bedarf jederzeit Kontakt zu außerschulischen Beratungseinrichtungen herstellen. Die Sprechzeiten entnehmen Sie bitte der Sprechstundenliste auf unserer Homepage. Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich. Die Aufgabenschwerpunkte sind wie folgt:
Beratungslehrer (Herr
Werner):
Information und Einzelberatung von Eltern und Schülern in allen Fragen der Schullaufbahn
(Übertritte, Fächerwahl, Flexibilisierungsjahr, individuelle Förderung,
erreichbare Abschlüsse, Übergänge zwischen den Schularten) sowie Beratung bei
Lern- und Leistungsschwierigkeiten
Kontakt: schulberatung_werner@schulamt-rh-sc.de
Schulpsychologin
(Frau Knaus):
Beratung u.a. bei Problemen im Lern- und Leistungsbereich (Motivation,
Konzentration, Über-/Unterforderung), bei Prüfungs- und Schulangst, bei
Verhaltensauffälligkeiten, Erziehungsfragen oder Konflikten, Diagnose von
Lese-Rechtschreib-Störungen
Kontakt: Telefon 09176 996699-13
Endet der Unterricht an einem Tag (z. B. wegen Erkrankung einer Lehrkraft) früher als üblich, so kann es vorkommen, dass Schüler vorzeitig nach Hause entlassen werden; jedoch nicht die Schüler der 5. und 6. Klassen. Im Bedarfsfall bieten wir an solchen Tagen für Schüler bis 15.30 Uhr eine Betreuung in der Schule an.
Erkrankt Ihr Kind, dann verständigen Sie bitte noch vor 8.00 Uhr am ersten Tag des Fehlens die Schule
► telefonisch: 09176 9806-0 (Anruf ab 7.15 Uhr möglich)
► per Fax: 09176 9806-20
► per E-Mail: mittelschule@allersberg.de
► nicht aber über Mitschüler
Die Schulen in Bayern sind verpflichtet, in angemessener Zeit nach Unterrichtsbeginn Kontakt mit Ihnen aufzunehmen, wenn Ihr Kind weder zum Unterricht erscheint noch entschuldigt oder befreit ist. Falls Sie oder andere uns mitgeteilte Ansprechpartner nicht erreichbar sein sollten, bleibt der Schule nur die Möglichkeit, sicherheitshalber die Polizei einzuschalten. Etwaige dadurch entstehende Kosten kann die Schule allerdings nicht tragen. Bitte achten Sie daher darauf, dass wir Ihre aktuellen Kontaktdaten haben.
Spätestens zwei Wochentage nach dem ersten Abwesenheitstag legen Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung vor. Das dafür vorgesehene Formblatt finden Sie auf unserer Homepage im Bereich „Download“. Bei Erkrankung von mehr als drei Tagen ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei nicht ausreichender, also z. B. auch verspäteter Entschuldigung, angekündigte Leistungsnachweise, die während der Abwesenheit des Schülers durchgeführt wurden, mit der Note 6 benotet werden müssen (§ 26 Abs. 4 GSO).
Erkrankt ein Schüler während des Unterrichts, so meldet er sich im Sekretariat. Von dort aus erfolgt ein Anruf bei den Erziehungsberechtigten oder den genannten Ansprechpartnern.
Befreiungen oder Beurlaubungen vom Unterricht müssen vorher bei der Schulleitung beantragt werden. Grundsätzlich können Schüler/innen nur aus triftigen Gründen (Arzttermine, Führerscheinprüfung, Konfirmationsanschlusstag und dgl.) von der Teilnahme am Unterricht befreit werden. Der Antrag auf Befreiung muss rechtzeitig vor dem Ereignis gestellt werden. Sind Schüler/innen von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht laut ärztlichem Attest für mehr als 14 Tage befreit, muss ein Antrag auf Befreiung von der Anwesenheitspflicht gestellt werden. Diese Befreiung von der Anwesenheit im Sportunterricht erteilt die Schulleitung je nach Lage des Falles.
Bitte beachten Sie
zu dem Thema „Krankheiten“ auch das als
ANLAGE 1 beigefügte Informationsschreiben
„GEMEINSAM VOR INFEKTIONEN SCHÜTZEN“.
Vor und nach den Ferien führt die
Polizei am Nürnberger Flughafen verstärkt Kontrollen durch. In der
Vergangenheit zeigte sich, dass auch Kinder aus unseren Schulen verfrüht in die
Ferien gingen oder erst nach Beginn des Unterrichts eintrafen.
Diese Kinder versäumten damit
wichtigen Unterricht, ja sogar den Schuljahresbeginn, bei dem neue Lehrer
vorgestellt und wichtige Dinge für das gesamte neue Schuljahr besprochen
werden.
Um Ihnen Unannehmlichkeiten und Kosten
zu ersparen, möchten wir Sie noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass
gemäß § 36 der VSO (Volksschulordnung) eine Beurlaubung eines Schülers/einer
Schülerin nur in dringenden Ausnahmefällen möglich ist. Dazu zählen:
–
Todesfall in der Familie
–
Wohnungswechsel
–
nachweislich schwere Erkrankung eines nahen Familienangehörigen
Die Beurlaubung muss rechtzeitig
vorher bei der Schulleitung beantragt werden.
Reise-, Urlaubs- und Flugtermine werden
nicht als dringende Ausnahmefälle anerkannt!
Auch wenn Flugreisen außerhalb der
Ferien oft deutlich billiger sind, so kann dies nicht als Grund für eine
Unterrichtsbefreiung akzeptiert
werden. Alle Schülerinnen und Schüler, die vor dem Ferienbeginn und nach
Ferienende wegen eines Auslandsaufenthalts ihrer Schulpflicht nicht
nachgekommen sind, müssen an die Staatlichen Schulämter im Landkreis Roth und
in der Stadt Schwabach gemeldet werden, die dann weitere Maßnahmen (zum
Beispiel ein Bußgeldverfahren) gegen die Erziehungsberechtigten einleiten. Der
versäumte Unterrichtsstoff muss außerdem nachgearbeitet werden.
Wir wissen, dass die überwiegende
Mehrheit der Erziehungsberechtigten verantwortlich die Schulpflicht Ihrer
Kinder beachtet, um deren Unterrichtserfolg nicht zu gefährden und die Arbeit
der Schule zu unterstützen. Ihnen möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich
dafür danken.
Dank unserer
Marktgemeinde dürfen wir weiterhin MS Teams kostenlos nutzen. D.h. wir können
ein digitales Werkzeug heranziehen, um ortsunabhängig zu kommunizieren, zu
lernen und zu arbeiten. Hierfür bietet die Schule allen Schülerinnen und
Schüler weiterhin auf freiwilliger Basis den kostenlosen temporären Einsatz von Microsoft Teams for Education
(im Folgenden: „Teams“) an.
Eine Nutzung von
Teams ist nur möglich, wenn die Nutzerinnen und Nutzer ihre schriftliche Einwilligung in die damit
verbundene Datenverarbeitung einmalig
erklären. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist die Einwilligung der
Erziehungsberechtigten erforderlich.
Sollten unsere neuen Schülerinnen und Schüler
einer Nutzung von Teams zustimmen, müssen sie bitte die Einwilligung TEAMS (Rücklaufzettel 1) ausfüllen.
Weitere
Informationen dazu erhalten Sie auch auf unserer Homepage.
Die Verwendung von
digitalen Endgeräten ist für Schülerinnen und Schüler nur zulässig im
Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen, soweit die Aufsicht führende Person dies gestattet.
Die vielfältigen
Gründe liegen aber auf der Hand und ich bitte Sie daher, Ihre Kinder auf die
Regel eindringlich hinzuweisen. Bei einem Verstoß ist die Aufsicht führende
Lehrkraft berechtigt, das elektronische Gerät abzunehmen und im Sekretariat zu
hinterlegen. Es kann dort zwischen 15.30 und 16.00 Uhr abgeholt werden. Ihr
Kind erhält bei wiederholtem Vergehen außerdem eine Ordnungsmaßnahme. Es
besteht aber kein generelles Handyverbot. Die Schülerinnen und Schüler haben
die Möglichkeit, Mobilfunktelefone (ausgeschaltet) mit in die Schule zu bringen
und in dringenden Fällen nach Rücksprache mit einer Lehrkraft ihre Eltern anzurufen.
Ergänzung:
Nachdem uns das
Smartphone in den letzten Jahren immer mehr in seinen Bann gezogen hat und wir
kaum mehr davon loskommen, können wir unsere Schüler verstehen, wenn sie
ständig das Gefühl haben neue Nachrichten lesen und versenden zu müssen.
Wir alle können
erst dann „abschalten“ und uns wieder auf anderes konzentrieren, wenn das
Smartphone nicht in Reichweite liegt. Daher habe ich mit unserem Kollegium, dem
Schulamt sowie unserem Elternbeirat vereinbart, dass unsere Schüler ihre
Smartphones zu Unterrichtsbeginn in eine Klassenbox legen, diese im
Lehrerzimmer sicher aufbewahrt wird und am Ende des Schultages die Handys
wieder ausgegeben werden. Somit können unsere Schüler im Notfall (Schulweg bzw.
nach Unterrichtsschluss) Sie erreichen und gleichzeitig ist der „Druck“
genommen, auch während der Schulzeit erreichbar sein zu müssen.
In geeigneten
Fällen wollen wir Informationen über Ereignisse aus unserem Schulleben einer
größeren Öffentlichkeit zugänglich machen. Wir beabsichtigen daher,
insbesondere im Rahmen der pädagogischen Arbeit oder von Schulveranstaltungen
entstehende Texte und Fotos zu veröffentlichen. Neben Klassenfotos
kommen hier etwa
personenbezogene Informationen über Schulausflüge, Schülerfahrten, Sportwettbewerbe
oder Unterrichtsprojekte in Betracht.
Hierzu bitten wir die
Eltern unserer neuen Schülerinnen und
Schüler um Ihr Einverständnis
(Rücklaufzettel 2)
Für Fahrschüler gilt grundsätzlich folgendes:
Jeder Bus fährt direkt die Haltestellen der Schule an! Benutzt ein Schüler eine andere Haltestelle, bzw. verlässt während der Wartezeit das Schulgelände, verliert er dadurch den schulischen Versicherungsschutz! Weiter gilt der Hinweis, dass Fahrschüler nur den für sie vorgesehenen Schulbus nutzen dürfen.
Im Falle eines
Zeckenstiches haben wir vom Bayerischen Kultusministerium die Empfehlung
erhalten, die Zecke schnellstmöglich zu entfernen. Je länger die Zecke am
Körper bleibt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion. Wir
dokumentieren die Zeckenentfernung und informieren Sie darüber sofort. Wir
bitten Sie auch in diesem Fall um Ihr Einverständnis.
Hierzu bitten wir
die Eltern unserer neuen Schülerinnen
und Schüler um Ihr Einverständnis (Rücklaufzettel 3)
Sehr erfreulich war
das entgegengebrachte Engagement einiger Eltern am ersten Elternabend.
Entsprechend gut und erfahren ist unser Elternbeirat
im Schuljahr 2023/24 aufgestellt. Die konstituierende Sitzung erbrachte
folgendes Ergebnis:
Elternbeiratsvorsitzende: Melanie Kiebler
Stellvertreter: Seral Gökkaya
Schriftführerin: Andrea Reinisch
Kassenführung: Nina Leino
Auch unsere Schülervertretung wurde bereits
gewählt. Wieder haben sich die „Älteren“ durchgesetzt.
1. Schülersprecherin: Ira Reichel, 10 V1
2. Schülersprecher: Mowafak Alayoubi, 10 V2
3. Schülersprecherin: Mike Kießling, 10 V1
Verbindungslehrerin:
Frau Elena Kellner
Sehr geehrte
Eltern, ich bedanke mich für das in uns als Schule gesetzte Vertrauen, wünsche
Ihnen auch in diesem Schuljahr viel Freude an unserem Schulleben. Besuchen Sie
unsere Elternabende und unsere Feiern. Ich freue mich auf die eine oder andere
persönliche Begegnung mit Ihnen.
Mit herzlichen
Grüßen
Christian Funk
Rektor